Steuerrechtliche Gutachten

In steuerlichen Belangen können Fragestellungen auftauchen, die einer gesonderten Begutachtung bedürfen. Das kann unter anderem im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen, Erbstreitigkeiten, gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen oder im steuerstrafrechtlichen Bereich der Fall sein.

Gutachten können dazu dienen, der Geschäftsführung Sicherheit im Hinblick auf eine angestrebte Maßnahme zu geben. Aufsichtsgremien können durch die Einholung von Gutachten ihrer Aufsichtspflicht nachkommen und Gutachten können den eigenen Rechtsstandpunkt gegenüber der Finanzverwaltung bekräftigen.

Schließlich kann auch im gerichtlichen Verfahren das Gutachten eines nicht involvierten Beraters hilfreich sein, um das Gericht von der eigenen Rechtsposition zu überzeugen. Das gilt insbesondere, wenn der Gutachtenersteller durch besondere Fachkunde ausgezeichnet ist. Gerne unterstützen wir Sie oder Ihre Berater durch unparteiliche Rechtsgutachten zu solchen speziellen Fragestellungen insbesondere im Gemeinnützigkeitsrecht, im Erbrecht im Stiftungsrecht und bei Fragestellungen im Zusammenhang mit verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) aber auch im Bereich anderer Spezialfragen, die von uns betreut werden.

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